Stormarn (ve). Die Feste Fehmarnbelt-Querung ist ein deutsch-dänisches Projekt, bei dem die beiden Länder durch einen Auto- und Bahntunnel unter der Ostsee miteinander verbunden werden sollen. Derzeit und noch bis zum 26. August 2016 sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahren die Einwendungen betroffener Bürgerinnen und Bürger möglich.
Das blaue Kreuz der Beltretter: Entlang der Strecke in Ahrensburg soll es möglichst viele Standorte bekommen. Diesen Standort am Bahnhof allerdings musste es wieder verlassen, dort ist öffentliches Gelände.
In Folge des Tunnelbaus zwischen Puttgarden und Rødby und muss auf deutscher Seite eine Ertüchtigung der Infrastruktur erfolgen, um das erhöhte Verkehrsaufkommen abwickeln zu können. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Auswirkung auf die Natur der Ostsee haben sich Gegner des Projektes zusammen getan. Sie kämpfen unter dem Namen “Beltretter” gegen das Projekt.
Feste Fehmarnbelt-Querung: Die Beltretter hoffen, das Projekt stoppen zu können
Auch in Ahrensburg haben sich Gegner des Projektes den “Beltrettern” angeschlossen. Das sind unter anderem Anwohner entlang der Bahnstrecke durch Ahrensburg, auf der eine deutlich erhöhte Anzahl von Güterzügen erwartet wird. Das sind zudem Mitglieder der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Wie überall ist das Zeichen der Beltretter ein blaues Andreas-Kreuz, dass entlang der Bahnstrecke aufgestellt wird.
Die Grünen haben unter anderem gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten und Verkehrspolitikerin Valerie Wilms dazu aufgerufen, sich den Beltrettern anzuschließen.
Planfeststellungsverfahren: Einwendungen noch bis Freitag möglich
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Frist für Einwendungen endet am Freitag, 26. August 2016. Die Einwendungen müssen schriftlich eingereicht werden, per Mail ist nicht ausreichend. Jede Person, deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 26. August 2016 schriftlich (möglichst 3fach zum Aktenzeichen 409 – 622.228-16.1-1) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die Planänderung erheben. Unter anderem können sie eingereicht werden beim
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz
Kiel, Anhörungsbehörde, Mercatorstraße 9 in 24106 Kiel
oder beim
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 210, Schloßstraße 6-8 in 19053 Schwerin.
Die Bekanntmachung zur Planfeststellung Feste Fehmarnbelt-Querung finden Sie Bekanntmachung Planfestestellung Fehmarnbelt-Querung Informationen über das Planfeststellungsverfahren sind im Internet zu finden unter http://planfeststellung-lbvsh.schleswig-holstein.de.
↧