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Bürgerlicher Winterdienst: Streusalz ist verboten, Schneeschippen muss unverzüglich erfolgen

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Ahrensburg (je/pm). Der Winter kommt und mit ihm der Einsatz des Winterdienstes. Vorsorglich weist die Stadt Ahrensburg auf Regeln zur Beseitigung von Eis- und Schneeglätte hin. Schneeschippe, Schaufel, Besen – Das brauchen Sie, um Schnee zu räumen. Foto: M. Hosemann, pixelio.de Zum Winterdienst gehört sowohl die Schneeräumung als auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf öffentlichen Geh- und Radwegen. Diese ist generell von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu leisten, es sei denn, die Verpflichtung wurde wirksam auf einen anderen Nutzer, nämlich dem Mieter oder Pächter, übertragen. Bitte beachten Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 Meter, Radwege auf einen Meter Breite und gemeinsame Geh- und Radwege auf 2,50 Meter Breite schnee- und eisfrei zu halten. Zusammen geschobener Schnee sollte auf dem Geh- und Radweg oder, wenn vorhanden auf dem Seitenstreifen so gelagert werden, dass der Fußgänger und Radfahrer nicht behindert werden. Schnee, der tagsüber bis 20 Uhr gefallen ist, und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder der Glättebildung zu beseitigen. Schnee, der in den Abend- und Nachtstunden gefallen ist, muss werktags bis 7.30 Uhr entfernt werden. An Sonn- und Feiertagen bleibt Zeit bis 9 Uhr des folgenden Tages. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist untersagt, da sie die Bäume an den Straßen schädigen und für Hunde eine Gesundheitsgefahr darstellen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Henrike Niefert,  Sachbearbeiterin der Bauverwaltung, unter der Telefonnummer 0 41 02 /77 169 zur Verfügung. Share

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