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Neuer Kirchengemeinderat: Schicksalswahl für die Johanneskirche?

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Ahrensburg (ve). Die St. Johanneskirche ist wichtig für die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Ahrensburg. Das betont der Förderverein St. Johanneskirche immer wieder, belebt das Gemeindeleben vor Ort, will jetzt auf die Architekturgeschichtliche Bedeutung des Baus hinweisen. Und sieht in der Wahl zum Kirchengemeinderat in diesem Jahr eine Schicksalswahl für die Gesamtgemeinde Ahrensburg und ihre Standorte. Der Vorstand vom Förderverein St. Johanneskirche Ahrensburg vor der Johanneskirche: Vorsitzender Hans-Peter Hansen, Monika und Björn Robinson und Dr. Klaus Tuch (von links). Der Förderverein St. Johanneskirche Ahrensburg hat 2014 mit der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde einen Nutzungs- und Finanzierungsvertrag geschlossen, der den Betrieb in der Kirche ermöglicht. Gottesdienste und Laienandachten finden dort statt und regelmäßig Kulturveranstaltungen, auf denen Spenden zur Finanzierung des Betriebes in St. Johannes erwirtschaftet werden. Dieser Vertrag gilt noch bis 2019. Ohne ihn wäre das Kirchengebäude, das von der Gemeinde aus finanziellen Gründen nicht mehr als Standort betrieben werden sollte, vermutlich heute geschlossen. Förderverein: Die Johanneskirche ist ein Teil der Kirchengemeinde Doch der Förderverein sieht die Zukunft der St. Johanneskirche nicht in dem Betrieb durch einen Verein – sondern als Teil eines lebendigen Gemeindelebens der Kirchengemeinde. “Deswegen ist für uns die Wahl eines neuen Kirchengemeinderates, die jetzt im November 2016 erfolgt, eine Schicksalswahl”, sagt Hans-Peter Hansen, Vorsitzender des Fördervereins. Denn: “Die Kirchengemeinde selber hat über den Kirchengemeinderat die Hoheit, über ihre Standorte zu entscheiden. Sie kann die Finanzierung ihres Gebäudekonzeptes festlegen – und in diesem Konzept kann auch St. Johannes weiterhin vorkommen”, argumentiert Hansen. Der Kirchengemeinderat könne sich wieder für den Erhalt der Johanneskirche als Standort entscheidet. Der vorherigen Kirchengemeinderat hatte die Schließung der Kirche beschlossen, dieser Beschluss wurde durch eine Einstufung als Kategorie C und damit als nicht förderwürdig auf der Synode im April dieses Jahres bestätigt. “Aber dieser Beschluss der Synode spricht dem nicht entgegen”, so sieht es Hansen, “die Kirchengemeinde hat immer die Sanierungen ihrer Gebäude selber finanziert, unabhängig vom Förderstatus des Baus.” Hansen selber hat als Architekt in den 70er und 80er Jahren die Sanierung der Ahrensburger Kirchengebäude betreut. “Die Kirchengemeinde entscheidet über die Standorte” Zudem kritisiert der Förderverein insgesamt die Einstufung als nicht förderwürdig, Monika Robinson, Mitglied im Vorstand des Fördervereins: “Es wurden nicht alle Kriterien für diese Einstufung heran gezogen. Entscheidend ist zum Beispiel auch, wie viel Gemeindeleben in einer Kirche stattfindet. Das ist  hier in der Johanneskirche sehr aktiv, es kommen zum Beispiel sehr viele Besucher zu den Gottesdiensten, das sieht im Kirchsaal Hagen meines Erachtens anders aus.” Auch die Konzerte und Kulturveranstaltungen, die der Verein organisiert, seien regelmäßig gut besucht. So gut, dass das Spendenaufkommen dem Verein nicht nur den Betrieb ermöglicht, sondern inzwischen gebe es auch eine Rücklage für kleine Instandhaltungen. Damit ergibt sich für den Verein ein konkretes Ziel: “Kirche lebt in der Gemeinde und eine lebendige Gemeinde kann über ihre Kirche entscheiden”, benennt es Hans-Peter Hansen. Eine lebendige Ahrensburger Kirchengemeinde könne damit ohne weiteres den Standort St. Johanneskirche mit Gemeindeleben füllen. Auf Versammlungen der Gemeinde haben Mitglieder der Gemeinde immer wieder den Antrag gestellt, den Beschluss über den Standort St. Johanneskirche aufzuheben oder neu zu fassen. Es wurden Zweifel am Beschluss des vorigen Gemeinderates geäußert und Mitglieder betonten die Bedeutung des Standortes St. Johannes. Entsprechende Anträge der Gemeindeversammlung wurden jedoch vom Beauftragtengremium abgelehnt. Entscheidungen im neuen Kirchengemeinderat Ein neuer Kirchengemeinderat könne neue Entscheidung treffen, ist sich  Hansen sicher. “Die Wahl ist für die Ahrensburger Kirchengemeinde besonders entscheidend”, so die Mitglieder des Fördervereins. Nicht für die Johanneskirche  und nicht nur, weil es seit acht Jahren erstmals wieder eine Wahl gibt – vor zwei Jahren war vor dem Hintergrund des Rücktritts des amtierenden Kirchengemeinderates auf eine Wahl verzichtet worden. Sondern auch, weil die Amtsführung durch ein vom Kirchenkreis eingesetztes Beauftragtengremium abgelöst wird und wieder ein eigener Kirchengemeinderat die Geschicke der Gemeinde leitet. Kandidaten zur Wahl des Kirchengemeinderates Entscheidend ist jetzt, wer sich als Kandidat für den Kirchengemeinderat aufstellen lässt und wie die Wahl im November ausgehen wird. Bewerber können noch bis zum 18. September 2016 ihr Unterlagen im Gemeindebüro der Kirchengemeinde einreichen, für die Bewerbung benötigen sie fünf Unterstützer-Unterschriften. “Wir haben aber den Eindruck, dass Transparenz und Kommunikation über die anstehende Wahl zum Kirchengemeinderat vom Beauftragtengremium nicht voran getrieben wird”, so der Vorstand des Fördervereins St. Johanneskirche. So werde zu wenig darauf aufmerksam gemacht, dass jedes Kirchenmitglied sich derzeit als Kanidat für den Kirchengemeinderat aufstellen kann. Auch die Wahl an sich können schwierig werden: “Es gibt nur ein Wahlbüro in den Gottesbuden, das am Sonntag, 27. November 2016, nach dem Gottesdienst von 12 bis 18 Uhr geöffnet ist. Ein Wahlbüro für eine Kirchengemeinde mit etwa 12.000 Mitgliedern”, wundert Klaus Tuch. “Man hätte doch auch an jeder Predigtstätte eine Wahlbüro einrichten können.” Wichtig für die Wahl zum Kirchengemeinderat ist übrigens, dass Kirchenmitglieder ab einem Alter von 14 Jahren wahlberechtigt sind.

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