Quantcast
Channel: Ahrensburg – ahrensburg24.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2156

Freifunk in Ahrensburg: Paten gesucht für die Knoten

$
0
0
Ahrensburg (ve). Nach dem Beschluss des Hauptausschusses, Freifunk-Knoten in Ahrensburg zu ermöglichen, gibt es einen ersten Standort in der Stadt. Weitere können folgen. Die Internetseite von Freifunk Stormarn. Hinter dem Angebot des Vereins Freifunk Stormarn steht der öffentliche Zugang ins Internet. In einer ersten Debatte hatte der Hauptausschuss noch eine weitere Prüfung der Zulassung gefordert, inzwischen hatte er sich mit sechs Ja- Stimmen und einer Enthaltung für die Einrichtung von so genannten Freifunk-Knoten ausgesprochen.   Freifunk Stormarn: Standort in der Unterkunft Am Weinberg Sie sollen vornehmlich in Unterkünften für Flüchtlinge hergerichtet werden, um den Menschen einen Zugang ins Internet zu ermöglichen. In der Unterkunft der früheren THW-Gebäude neben der Feuerwache Am Weinberg wurde inzwischen ein Knoten erstellt. Für den Standort Fritz-Reuter-Schule ist er beantragt. Üblicherweise übernimmt ein Pate die Organisation dieses Knotens, für die es nicht mehr braucht, als die Einrichtung eines Routers. Über stormarn.freifunk.net kann sich dann jeder mit seinem Endgerät ins Internet einloggen. In den größeren Flüchtlings-Unterkünften werden die dafür erforderlichen Router von der Stadt gestellt, allerdings nur die technischen Geräte. Für den Zugang über das Freifunk-Netz muss sich ein Pate finden. Prinzipiell geht das auch an anderen Standorten, soweit sich jemand bereit erklärt, auch die Hardware aufzustellen. Freifunk-Knoten: Wer möchte einen Knoten erstellen? Initiiert wurde das Projekt von Dustin Holzmann von der WAB. Doch die Einrichtung eines Freifunk-Knotens ist weder über die Partei noch über den Freundeskreis für Flüchtlinge organisiert, Holzmann: “Wenn also irgendjemand sich bereit erklärt, einen Knoten zu übernehmen, so kann er sich jederzeit bei mir melden.” Per Mail ist Dustin Holzmann über d.holzmann@wab-ahrensburg.de zu erreichen. Rechtlich bleibt der Zugang in das Internet über einen Freifunk-Knoten ein Graubereich. Derzeit wird über eine Novellierung des Telemediengesetzes verhandelt. Kernfrage dabei ist, inwieweit dem Inhaber eines Internet-Zugangs Missbrauch zur Last gelegt werden kann, der über diesen Zugang von einer anderen Person erfolgt ist, die so genannte Störerhaftung. Ungeklärt ist auch, inwieweit diese Regelung mit EU-Recht vereinbar ist.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 2156