Ahrensburg (ve). Es wurde Schlacke gefunden bei den Vorarbeiten zum Ausbau des Pionierweges. Schlacke, die auf die Deponie muss. Und die Kosten für diese Entsorgung wollen die Anwohner nicht übernehmen.
Grafik des Pionierweges.Grafik: Stadt Ahrensburg
Anwohner werden laut Gemeindesatzung an den Baukosten von Straßenbaumaßnahmen beteiligt. So auch bei dem Bauprojekt Sanierung Pionierweg, dessen Planung im vergangenen Jahr erfolgte und das nun im April beginnen soll. Von Beginn an war die Anwohner-Beteiligung an den Kosten ein kritischer Punkt, denn die Anwohner im Pionierweg wehren sich dagegen. Seitdem bei den Vorarbeiten kontaminierter Baugrund gefunden wurde, der nur auf einer Deponie entsorgt werden kann, fürchten die Anwohner nun umso mehr nicht abzuschätzende Kosten.
Anwohner Pionierweg: “Die Verursacher müssen zahlen”
“Wir werden uns an den Kosten der Entsorgung der Schlacke nicht beteiligen”, sagt Anwohner Frank Loose im Gespräch mit ahrensburg24.de. “Wir Anwohner fragen uns, ob da nicht das Verursacher-Prinzip gilt und der Verursacher die Entsorgung bezahlen muss. Deswegen werden wir auch notfalls Klage einreichen.”
Frank Loose und sein Nachbar Uwe Landwehr wollen die Information und Abstimmung der Nachbarn untereinander fördern. Daher laden sie zu einer Versammlung der Anwohner ein, sie ist am Donnerstag, 4. Februar 2016, um 19.30 Uhr in der Grundschule am Hagen im Dänenweg 13.
Anwohnerversammlung: 4. Februar 2016, 19.30 Uhr, Grundschule am Hagen
Bei den Mehrkosten geht es voraussichtlich um 90.000 Euro, um die sich die Baukosten aufgrund des kontaminierten Untergrundes erhöhen könnten. Genaue Zahlen gibt es allerdings erst in der kommenden Woche. Dann ist Submissionsschluss und die Angebote der Bauunternehmer liegen im Rathaus vor. “Dann kann ich genau sagen, was die einzelnen Unternehmen an Kosten für das Abtragen und die Entsorgung der Schlacke berechnen”, erklärt Stefan Schott vom Ahrensburger Bauamt im Gespräch mit ahrensburg24.de. Das Submissionsprotokoll ist öffentlich.
Kosten für Entsorgung: Auch andere Straßen in Ahrensburg sind betroffen
Für das Bauamt ist die Problematik des kontaminierten Untergrundes kein Sonderfall in Ahrensburg – mit der Ausnahme, dass die Schlacke aus dem Pionierweg der erste Baugrund sein wird, der gekennzeichnet ist als Gefährdungsstufe 1 und nur auf einer Deponie entsorgt werden kann. “Auch bei anderen Sanierungsprojekten wie der Stormarnstraße oder der Fritz-Reuter-Straße sind Entsorgungskosten angefallen, an denen sich Anwohnern beteiligen mussten”, so Schott. In der Stormarnstraße sogar ohne Vorwarnung für die Anwohner, “damals hatten wir das Teerpech, das im Untergrund lag, erst nach Beginn der Bauarbeiten entdeckt.” Im Pionierweg seien wesentlich umfangreicher Bodenproben entnommen worden, um genau so einen Fall auszuschließen.
Vermutlich sind viele Straßen in Ahrensburg davon betroffen
Ursache sei das Verfahren gewesen, diese Materialien beim Bau der Straßen als Untergrund zu verwenden. Die Grenzwerte für Schwermetalle und chemische Stoffe hätten sich seitdem sehr verändert, “damals hat man halt so gebaut”, sagt Stefan Schott. “Als Baugrund für die Straßen war das Material hervorragend.” Wahrscheinlich ist also, dass noch bei weiteren Straßen im Ahrensburger Stadtgebiet besondere Entsorgungen des alten Baugrundes erfolgen müssen.
Pionierweg: So berichtete ahrensburg24.de Die Anwohner sind zur Zahlung der Baukosten in Höhe von 70 bis 75 Prozent der Bausumme verpflichtet, so sieht es die Satzung der Gemeinde vor. Doch wie gegen jeden Bescheid können die Anwohner gegen diesen Gebührenbescheid Widerspruch einlegen, auch zum Beispiel einen Teilwiderspruch nur gegen die Berechnung der Entsorgungskosten. Auch möglich ist es nach wie vor, dass die politischen Gremien den Beschluss fassen, diese Kosten nicht an die Anwohner weiterzugeben. Dazu braucht es dann eine politische Mehrheit.
Beide – Anwohner wie Politik – haben allerdings noch reichlich Zeit. Denn die Gebühren werden erst nach Eingang der letzten Rechnung und der dann erfolgten genauen Aufstellung der Kosten berechnet, Bescheide erst dann erstellt. Das kann, so vermutet es die Verwaltung, bis zu zwei Jahren dauern. Share
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