Ahrensburg (ve/pm). Die Gemeindeglieder der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Ahrensburg fordern die Einberufung einer Gemeindeversammlung noch in diesem Jahr. Das hat die “Initiative Gemeindeversammlung 15″ jetzt bekannt gegeben.
Eine Gemeindeversammlung muss im allgemeinen mindestens einmal pro Jahr stattfinden. Einberufen wird sich normalerweise vom Kirchengemeinderat. In der Ahrensburger Gemeinde gibt es derzeit keinen gewählten Kirchengemeinderat, da dieser vor Jahresfrist zurück getreten ist. Seit Ende des vergangenen Jahres und bis zu Neuwahlen eines Gemeinderates obliegt die Führung der Ahrensburger Kirchengemeinde dem Beauftragtengremium (BAG).
Mit einer Unterschriftensammlung erreichten die “Initiative Gemeindeversammlung 15″ jetzt die notwendige Stimmenzahl, die mindestens ein Dreifaches der Anzahl der Mitglieder des Beauftragtengremiums betragen muss. Die Unterschriften wurden am heutigen Dienstag im Kirchenbüro übergeben.
Der Grund für die Einberufung der Gemeindeversammlung sei die geplante Reduzierung des Gebäudebestands, teilt die Initiative mit. Davon sei nicht nur Ahrensburg betroffen, alle Gemeinden der Nordkirche müssen darüber nachdenken. Dies soll in einem Entscheidungsprozeß, in den die Gemeindeglieder einbezogen werden, geschehen. “Bisher hat eine gründliche Information und Beratung darüber noch nicht stattgefunden”, heißt es in einer Mitteilung der Initiative, “die Gemeindeversammlung kann Anfragen und Anträge an das Beauftragtengremium stellen. Es wird damit gerechnet, dass die drohende Schließung der St. Johanneskirche erneut zur Debatte steht.”
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